Stromzhler

Der aktuelle Stand

Über den Versorger DEG Deutsche Energie GmbH hat das Amtsgericht Heilbronn vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das sagte DEG-Geschäftsführer Tillmann Raith der "Heilbronner Stimme". Alle vier Übertragungsnetzbetreiber (TenneT TSO GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW und 50Hertz Transmission GmbH) hatten in den vergangenen Tagen den Bilanzkreisvertrag mit der DEG Deutschen Energie GmbH gekündigt. Dadurch ist es der DEG seit dem 22.Dezember nicht mehr möglich Kunden mit Strom zu versorgen. Auch die Gaslieferung wurde eingestellt, weil die Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL Balancing Services GmbH (GASPOOL) und NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) die Verträge mit der DEG aufgekündigt hatten. Die DEG hat 50.000 Kunden in ganz Deutschland, darunter auch der Deutsche Bundestag, die Stadt Erfurt und die Elbphilharmonie.

Was passiert nun mit betroffenen DEG-Kunden?

SLP-Kunden rutschen automatisch in die gesetzlich garantierte Grundversorgung. Für RLM-Kunden ist dieser Vorgang nicht gesetzlich garantiert, aber auch sie stehen nicht ohne Strom oder Gas da. Nach übereinstimmenden Informationen von mehreren Versorgern und Netzbetreibern ist eine Ersatzversorgung für die betroffenen Kunden (RLM + SLP) auch weiterhin gewährleistet. Uns ist kein Fall bekannt in dem ein Unternehmen in der Vergangenheit, als auch bei der aktuellen Sachlage, bei Insolvenz eines Versorgers nicht mehr versorgt wurde.

DEG offiziell insolvent - Wie komme ich nun schnellstmöglich aus der teureren Grundversorgung/Ersatzversorgung?

first energy konnte seinen Kunden bereits in den vergangenen Tagen neue Energieversorger vermitteln und damit die teure Grundversorgung auf ein Minimum begrenzen. Jedoch gilt zu beachten, dass der Standartwechselprozess zu einem neuen Energieversorger in der Regel 10 Werktage dauert.

Damit auch Sie schnellstmöglich die teure Grundversorgung/Ersatzversorgung verlassen können ist die Wahl eines neuen sicheren Energieversorgers unablässig. Hierbei sollten Sie jedoch trotz der Kurzfristigkeit eine Auswahl des aktuell wirtschaftlichsten Angebotes treffen und nicht des schnellsten Angebotes z.B. durch ihren Grundversorger.

Generell empfehlen wir eine bestehende automatische Lastschrift zunächst erstmal zu widerrufen. Die bezogene Energie muss man in jeden Fall bezahlen. Die Rechnung der DEG sollte man aber zunächst fachmännisch prüfen: Sind die Steuern und Abgaben richtig berechnet, passt der Bezugszeitraum?

first energy unterstützt auch Sie unkompliziert und schnell – egal, ob Sie ein Unternehmen oder ein öffentlicher Auftraggeber sind, wir finden den passenden Anbieter für Sie. Wir haben seit 2001 Erfahrung und einen guten Überblick über alle Energieversorger auf dem Markt. Das klingt für Sie interessant? Dann sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf first-energy.net oder auf energieversorger-insolvenz.info.