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Seit dem 5.11.2019 schickt der Insolvenzverwalter RA Michael Pluta der Deutsche Energie GmbH (DEG, umbenannt in  DEGIA Berlin GmbH) im Sinne eines schnellen Verfahrens Mahnungen an die DEG-Kunden mit offenen Posten raus.

Es ist einerseits das gute Recht der DEG, offene Rechnungen anzumahnen. Andererseits erfolgt die Mahnwelle unabhängig davon, wann die Rechnung gestellt worden ist. Von unseren Kunden wurde beispielsweise ein Kunde angemahnt, obwohl er laut Rechnung noch Zeit gehabt hätte, diese zu bezahlen. Auch kann der Fall auftreten, dass die Mahnung vor der eigentlichen Rechnung eintrifft. Besonders problematisch wird diese allgemeine Mahnwelle dann, wenn es Kunden betrifft, die ihre DEG-Rechnung beanstandet haben. Da die DEG Anfragen aufgrund der Masse nur noch sehr langsam bearbeitet, kann es sein, dass der Kunde keine rechtzeitige Antwort hinsichtlich seiner Beanstandung erhält und nun die Mahnung zahlen soll. Wenn er dies nicht tut, droht ihm ein gerichtliches Mahnverfahren.

Wir raten betroffenen Unternehmen sich rechtlichen Beistand zu suchen und den Sachverhalt prüfen zu lassen, um die die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit entsprechenden Mahnkosten zu vermeiden.

Hintergrund:

Seit dem 22.Dezember 2018 beliefert die DEG keinen Kunden mehr mit Strom und Gas. Fast 50.000 Kunden waren betroffen. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der DEG die Bilanzkreise gekündigt, wodurch die DEG keine Grundlage für die Belieferung mehr hatte. Seit Juni diesen Jahres läuft nun das Insolvenzverfahren mit dem Insolvenzverwalter Michael Pluto. Mitte Mai begann der Versand der Schlussrechnungen durch den Insolvenzverwalter. Kunden konnten zudem bis Anfang September ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

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