Mit Bundestags-Beschluss vom 17.12.2020 wurde die Übergangsfrist zur mess- und eichrechtskonformen Abgrenzung von Drittmengen auf den 31.12.2021 verlängert. Bisher mussten Unternehmen, die von Vergünstigungen im Energiebereich profitieren, den Strom, den Sie an Dritte weiterleiten mess- und eichrechtskonform abgrenzen. Mit dem neuen Beschluss müsse...
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