Mit dem 01.02.2018 gibt es am Energiemarkt zwei neue Begriffe: Marktlokation und Messlokation. Hintergrund sind die Vorgaben für die elektronische Marktkommunikation der Bundesnetzagentur (BNetzA), um den Erfordernissen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende / Interimsmodell (BK&-16-200 und BK/-16-142) gerecht zu werden. Die bisher h...
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