Geld-und-Pflanze

Anfang Januar wurde das neue Förderprogramm des BMWi gestartet. Dieses vereinfacht die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen – auch wenn Sie bereits ein EnMS eingeführt haben und dazu verpflichtet sind.

Was wird gefördert?

Das BMWI-Förderprogramm umfasst vier Module mit Fokus auf Anlagen- und Prozessmodernisierung:
(1) Querschnittstechnologien, (2) Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, (3) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, (4) Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass alle vier Bereiche miteinander in einem Antrag zusammengeführt werden können. Darüber hinaus ist das Förderprogramm technologieoffen gestaltet. Dem entsprechend können sowohl Systemlösungen als auch effiziente Standardkomponenten gefördert werden. Hauptsache ist, dass die Maßnahme einen deutlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauch führen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung kann in Form von Zuschüssen durch das BMWi sowie zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die KfW-Bank erfolgen. Die maximale Förderung beträgt in den Modulen 2, 3 und 4 jeweils 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben und im Modul 1 immerhin 200.000 Euro. Zu beachten ist, dass die Förderung im Modul 4 von Höhe der eingesparten Tonnen CO2 abhängt.

Die Fördersätze gestalten sich wie folgt:

  • Für Effizienzmaßnahmen:
    KMU: 40% der förderfähigen Investitionskosten
    Nicht-KMU: 30% der förderfähigen Investitionskosten
  • Für Prozesswärmetechnologie in Verbindung mit der Nutzung erneuerbarer Energien:
    KMU: 55% der förderfähigen Investitionskosten
    Nicht-KMU: 45% der förderfähigen Investitionskosten

Gut zu wissen!

Für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem oder ein Alternatives System betreiben ist aktuell besonders die Förderung von Messtechnik interessant, da die Anforderungen für die Zertifizierung in diesem Bereich mittlerweile sehr hoch sind. Voraussetzung für die Förderung im Modul 3 sind für Nicht-KMU die Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS und für KMU ein alternatives System nach SpaEfV Anlage 2. Auch wenn Sie laut EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits oder alternativ zum Betrieb eines EnMS verpflichtet sind und sich für letzteres – also das EnMS – entschieden haben, sind Sie förderfähig. Ebenso sind Sie förderfähig, wenn Sie durch den Betrieb eines EnMS oder eines Alternativen Systems von Steuerentlastungen profitieren.

WICHTIG: Maßnahmen sind nicht förderfähig, wenn die Umsetzung bereits begonnen wurde. Überprüfen Sie also am besten vor der Umsetzung, ob Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie auf der Website des BAFA 

Das Antragsportal erreichen Sie über folgenden Link.

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