Änderung bei den Netznutzungsentgelten 2017

Seit Neustem sind auf der Stromrechnung bei den Netznutzungsentgelten weniger Bestandteile zu sehen. Wurden früher die Messung, der Messstellenbetrieb und die Abrechnung als drei unterschiedliche Bestandteile von Netznutzungsentgelten angeführt, ist es nun nur noch ein Entgelt, das die Messung und den Messstellenbetrieb umfasst. Diese Änderung hat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 mit sich gebracht und gilt aktuell nur für Strom. Ab dem 1.1.2017 ist die Änderung verpflichtend. Bei Gas gibt es laut Gesetz noch drei Posten, in der Praxis wird aber häufig auch nur einer angeführt. Für die Zukunft wird sich zeigen, ob die Stromrechnung durch diese Reduzierung übersichtlicher wird.