EEG-Umlage und KWK-Umlage
Änderung bei der Abrechnung der EEG-Umlage, der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen
Früher wurde die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage bei Kunden mit einem EEG-Begrenzungsbescheid über die Stromrechnung Ihres Lieferanten abgerechnet. Dieser hat die EEG-Umlage, KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage dann an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB: 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT) weitergeleitet. Das ist nun nicht mehr so – Unternehmen müssen sich seit dem 1.1.2017 selbst kümmern. Das bedeutet, dass Unternehmen die Umlagen ( EEG-Umlage, Offshore-Netzumlage und KWK-Umlage) ab sofort direkt mit dem ÜNB abrechnen müssen.
Wichtige Termine zur Abrechnung im Überblick:
30.06 eines Vorjahres: Meldung Prognosemengen der KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage (über Antragstellung gemäß Besonderer Ausgleichsregelung)
20. eines Monats: Meldung Prognosemenge des Monats für EEG-Umlage
31.05. eines Jahres: Jahresmeldung für tatsächliche Verbräuche aus Vorjahr
Gerne unterstützen wir Sie punktuell oder vollumfänglich bei der Abwicklung zur Abrechnung Ihrer EEG-Umlage, KWK-Umlage oder Offshore-Netzumlage. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten, so dass Sie alle erforderlichen Pflichten fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Regelungen entsprechend erfüllen:
- Anmeldung bei der BNetzA
- Registrierung beim Online-Portal des zuständigen Netzbetreibers
- Fristgerechte Meldung der monatlichen Prognosemengen
- Prüfung der Rechnung vom ÜNB (Abschlagsrechnung sowie Jahresrechnung)
- Aufbereitung und Erstellung der Unterlagen für die Testierung zur Vorbereitung der Jahresmeldung
- Fristgerechte Jahresmeldung
Sie haben allgemeine Fragen zum EEG und zur Besonderen Auslgeichsregelung? Dann werfen Sie doch einen Blick in unsere Häufig gestellten Fragen.