EEG-Umlage und KWK-Umlage

Änderung bei der Abrechnung der EEG-Umlage, der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen

Früher wurde die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage bei Kunden mit einem EEG-Begrenzungsbescheid über die Stromrechnung Ihres Lieferanten abgerechnet. Dieser hat die EEG-Umlage, KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage dann an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB: 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT) weitergeleitet. Das ist nun nicht mehr so – Unternehmen müssen sich seit dem 1.1.2017 selbst kümmern. Das bedeutet, dass Unternehmen die Umlagen ( EEG-Umlage,  Offshore-Netzumlage  und KWK-Umlage) ab sofort direkt mit dem ÜNB abrechnen müssen.

Wichtige Termine zur Abrechnung im Überblick:

30.06 eines Vorjahres:    Meldung Prognosemengen der KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage (über Antragstellung gemäß Besonderer Ausgleichsregelung)
20. eines Monats:       
Meldung Prognosemenge des Monats für EEG-Umlage
31.05. eines Jahres:    Jahresmeldung für tatsächliche Verbräuche aus Vorjahr


 

Gerne unterstützen wir Sie punktuell oder vollumfänglich bei der Abwicklung zur Abrechnung Ihrer EEG-Umlage, KWK-Umlage oder Offshore-Netzumlage. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten, so dass Sie alle erforderlichen Pflichten fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Regelungen entsprechend erfüllen:

  • Anmeldung bei der BNetzA
  • Registrierung beim Online-Portal des zuständigen Netzbetreibers
  • Fristgerechte Meldung der monatlichen Prognosemengen
  • Prüfung der Rechnung vom ÜNB (Abschlagsrechnung sowie Jahresrechnung)
  • Aufbereitung und Erstellung der Unterlagen für die Testierung zur Vorbereitung der Jahresmeldung
  • Fristgerechte Jahresmeldung
Sie haben allgemeine Fragen zum EEG und zur Besonderen Auslgeichsregelung? Dann werfen Sie doch einen Blick in unsere Häufig gestellten Fragen.

Ihr Ansprechpartner

Eva Kohlhausen
Eva Kohlhausen

05605 93928-11
kohlhausen@first-energy.net