Der first energy Blog zu Energie- und Nachhaltigkeitsthemen

Schriftgröße: +

Öffentliche Energieausschreibung: Kein Angebot eingegangen. Was jetzt?

Keine-Angebote-Ausschreibung

Für Kommunen, Landkreise und andere öffentliche Auftraggeber führen wir die Ausschreibung von Gas und Strom durch. Von der Vorbereitung der Ausschreibung, über die Durchführung bis zur Nachbereitung des Vergabeverfahrens stehen wir als kontinuierlicher Ansprechpartner dem öffentlichen Auftraggeber zur Seite. Auch in schwierigen Fällen finden wir gemeinsam mit dem öffentlichen Auftraggeber (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) das richtige Strom- oder Gas-Angebot.

Was sind die Gründe, wenn kein Angebot eingeht?

Nun kann sich auch der Fall ergeben, dass auf eine öffentliche Ausschreibung kein Angebot eingeht. Für den Auftraggeber ist das eine schwierige Situation, will er doch seine Leistung vergeben wissen. Kein Angebot bedeutet nicht automatisch, dass kein Interesse seitens der Energieversorger besteht. In manchen Fällen kann es einfach sein, dass der Bietende die Frist versäumt hat, nicht alle Zertifikate rechtzeitig vorlagen, andere Projekte die Zeit so stark gebunden haben, dass für ein Angebot keine Zeit blieb oder die Vergabeunterlagen nicht in allen Einzelheiten mit den Anforderungen des Energieversorgers übereingestimmt haben – er gerne verhandeln würde.

Öffentliche Ausschreibung: Kein Angebot eingegangen? Was jetzt?

Wenn kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen der Vergabe entspricht und somit kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, einem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Gleichzeitig besteht aber noch Handlungsbedarf, denn die Behörde oder die Gemeinde möchte einen Energieversorger finden. Nun muss zunächst das Vergabeverfahren aufgehoben werden (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV.). Danach kann dieselbe Leistung, in diesem Fall die Energieversorgung ohne grundlegende Änderung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden (§14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).

Ein solches Verfahren kann stattfinden, wenn

„in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine

geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann; […]."

>>> Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit unseren kommunalen Beschaffungsexperten <<<

Was bedeutet Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

In einem Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist es möglich, Energieversorger gezielt anzusprechen. Dabei müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden, je mehr, desto besser. Beim Einholen der Angebote, zum Beispiel über eine E-Vergabe, geht eine Einladung an den Energieversorger raus, in der steht, wo die Vergabeunterlagen zu finden sind. Der Energieversorger schickt daraufhin sein Strom- oder Gas-Angebot.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass im Gegensatz zum normalen Vergabeverfahren hier nun über das Angebot verhandelt werden darf. Wenn nur an einer kleinen Stellschraube gedreht werden muss, damit sich beide Seiten einig werden, ist dies nun möglich. Einzige Bedingung: Werden die Vergabeunterlagen geändert, müssen alle Energieversorger, die ein Angebot abgegeben haben, über die Änderung zeitnah informiert werden. Alle Veränderungen, z.B. andere Berechnung der Formel, Änderungen bei der Stromqualität oder ähnliches muss allen Bietenden zugänglich gemacht werden – keiner darf benachteiligt werden. Nach einer möglichen, aber nicht zwingenden Verhandlung der Angebote, kann der öffentliche Auftraggeber seinen Zuschlag erteilen.

first energy berät Sie kompetent für Ihre Energieausschreibung

first energy ist seit 2001 bundesweit Ihr Partner für umfassende Energiedienstleistungen. Für den öffentlichen Bereich haben wir neben dem Thema EnergieEinkauf auch die Möglichkeit Sie bei den Projekten EnergieErzeugung sowie E-Mobilität zu unterstützen. Fragen Sie unverbindlich nach!

Mit first energy wird Ihre kommunale Energiebeschaffung fristgerecht, professionell und rechtssicher durchgeführt.

Möchten Sie über aktuelle Energiethemen weiterhin informiert werden, erhalten Sie hier unsere kostenlosen Newsletter. 


Ihre Ansprechpartnerin

Tipps zu Beschaffungsmodellen für Ihren Energieein...
Energieaudit 2019: Änderung Energiedienstleistungs...

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://blog.first-energy.net/