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Energieausschreibung: Bis wann sind Bieterfragen zulässig?

Energieausschreibung: Bis wann sind Bieterfragen zulässig?

Häufig treten in Ausschreibungsverfahren trotz intensiver Vorbereitung der Ausschreibeunterlagen Fragen bei den Bietern auf. Damit diese nicht den gesamten Prozess der Ausschreibung verlängern, haben wir uns heute die Frage gestellt, bis wann Bieterfragen eigentlich zulässig sind?

Der Beschluss vom 27.01.2017 – VK 2-131/16 (VK Bund) bringt es auf den Punkt.

Solange die Angebotsfrist läuft, können Bieter Ihre Bieterfragen stellen. Denn es ist jederzeit möglich, dass Unklarheiten auftauchen, die vor Angebotsabgabe geklärt werden müssen. Der Auftraggeber kann die Beantwortung nicht ablehnen, mit der Begründung, die Frage sei zu spät gestellt worden. Denn es besteht immer die Möglichkeit die Angebotsfrist entsprechend zu verlängern, sollte diese Zusatzinformation erheblich für die Angebotserstellung sein. Ist die Zusatzinformation unerheblich für die Angebotserstellung, muss die Angebotsfrist nicht verlängert werden. Jedoch gilt: Der Auftraggeber ist immer verpflichtet Bieterfragen und deren Beantwortung allen Bietern öffentlich mitzuteilen.

Wenn Sie die Durchführung der Ausschreibung mit first energy beauftragen, übernehmen wir für Sie die Abwicklung Ihrer Bieterfragen: In enger Rücksprache mit Ihnen geben wir allen Bietern Auskunft und verlängern, falls notwendig, die Angebotsfrist. So erreichen Sie, dass alle Bieter gleichermaßen informiert sind und Ihre Ausschreibung im Nachhinein nicht anfechtbar ist!

Sie haben Fragen zur Energieausschreibung – wollen vielleicht nicht selber ausschreiben oder nur Teile der Ausschreibung übernehmen? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn gewollt, führen wir die gesamte Ausschreibung für Sie durch oder bearbeiten punktuell einzelne Bereiche der Ausschreibung, wie z.B. die Vorbereitung oder die Nachbereitung.

Fragen Sie uns unverbindlich an!

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