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Jahresrechnung der EEG-Umlage und KWKG-Umlage 2018 prüfen lassen!

EEG-Umlage

Die Abrechnung/Berechnung der EEG- und KWKG-Umlage ist kompliziert. Wichtig ist, dass Sie sich den 31.5 für Ihre Jahresmeldung der Verbrauchsdaten merken und Anfang jeden Jahres Prognosemengen melden müssen. Die Rechnung der EEG-und KWKG-Umlage erhalten Sie in der zweiten Jahreshälfte und Sie sollten Sie sorgfältig prüfen lassen!

Wie funktioniert die Jahresabrechnung der EEG-und KWKG-Umlagen?

Unternehmen mit einem Begrenzungsbescheid der BAFA gem. der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen (EEG-Begrenzungsbescheid) bekommen bereits seit 2017 die EEG- und KWKG-Umlage nicht über die „normale" Stromrechnung abgerechnet, sondern erhalten die Abrechnung direkt über ihren zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TransnetBW oder TenneT).

Die Abrechnung der EEG-Umlage erfolgt während des Jahres anhand von Abschlagsrechnungen über Prognosemengen, welche Anfang eines Jahres durch das betroffene Unternehmen an den Übertragungsnetzbetreiber übermittelt werden müssen.

Auch die KWKG-Umlage und seit diesem Jahr auch die Offshorenetzumlage (ehem. Offshorehaftungsumlage) werden mittels Abschlagsrechnungen von Prognosemengen abgerechnet. Allerdings werden die Prognosemengen hierfür automatisch bei der Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen abgegeben.

Bis zum 31.05. des Folgejahres muss das betroffene Unternehmen dann an den Übertragungsnetzbetreiber eine Jahresmeldung vornehmen. Hierbei muss ein entsprechendes Wirtschaftsprüfertestat als Nachweis über die Energiemengen, welche vom betroffenen Unternehmen aus dem Netz bezogen und verbraucht wurden, vorgelegt werden. Anhand dessen stellt dann der zugehörige Übertragungsnetzbetreiber die endgültige Jahresabrechnung und verrechnet dabei die geleisteten Abschlagszahlungen.

Was passiert, wenn ich die Jahresrechnung der EEG- und KWKG-Umlage erhalte?

Die Jahresrechnung für 2018 wird nun kurzfristig gestellt und sollte gründlich geprüft werden. Neben der Berücksichtigung der geleisteten Abschlagszahlungen und den Kundendaten sollte vor allem die mitunter nicht ganz einfache Berechnung der Umlagen nach dem vorliegenden Begrenzungsbescheid gem. der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen auf Grundlage des tatsächlichen und testierten Jahresverbrauchesgeprüft werden.

Gerne bieten wir Ihnen punktuell oder vollumfänglich unsere Unterstützung im Bereich der Prüfung der Jahresrechnung für die EEG- und KWKG-Umlage 2018 zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu einfach unverbindlich an!

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Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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