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Was bedeutet die angekündigte DEG Insolvenz für öffentliche Auftraggeber?

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DEG verliert Netzzugang für Strom und Gas

Nach eigenen Angaben der Deutschen Energie GmbH (https://info.deutsche-energie.de), hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH zum 21.12.2018; 24:00 Uhr den Bilanzkreis gekündigt. Einen Tag später folgten die anderen drei Netzbetreiber (Amprion, TransnetBW und 50Hertz Transmission) der Tennet und kündigten die Verträge mit der DEG. Ebenso der Markverantwortliche NetConnect Germany. Somit kann die Deutsche Energie GmbH weder im Strom- noch im Gasbereich ihre rund 50.000 Kunden, darunter auch der Deutsche Bundestag, die Stadt Erfurt und die Hamburger Elbphilharmonie beliefern. Der DEG steht kein Bilanzkreis für die Belieferung mehr zur Verfügung.

Besonders weist die DEG auch auf den Umstand hin, dass für leistungsgemessene Kunden (sog. RLM) eine gesetzliche Ersatzversorgung nicht garantiert ist. Diese Kunden stehen demnach noch mehr im Zugzwang, sich schnellstmöglichst einen neuen Versorger zu suchen. An dieser Stelle beruhigt Markus Barella von first energy: „Es stimmt, dass es für die RLM-Kunden keine gesetzliche Rechtsgrundlage gibt, aber ohne Vorwarnung steht kein Kunde ohne Strom da."

Was bedeutet die angekündigte DEG Insolvenz für öffentliche Auftraggeber?

Viele öffentliche Auftraggeber hätten zum 01.01.2019, nach einem regulären Vergabeverfahren, einen Wechsel zur DEG durchgeführt oder befinden sich bereits in deren Belieferung. Die DEG hatte demnach beim Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Nun heißt es jedoch, für die öffentlichen Auftraggeber, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Denn, die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger stellt erhebliche Mehrkosten für den Auftraggeber dar.

Kunden der DEG sollten daher schnellstens handeln, um den Zeitraum in der Grund-/Ersatzversorgung so gering wie möglich zu halten. Hier heißt es ganz klar: „Zeit ist Geld!

first energy hilft Ihnen schnell und unkompliziert Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Und bespricht mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, auch ohne ein langes Vergabeverfahren, schnellstmöglich einen geeigneten Energieversorger zu finden.

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