By first energy GmbH on Donnerstag, 26. Januar 2017
Category: Kommunale Energiebeschaffung

Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) - Planungen über neue Änderungen in der kommunalen Energieausschreibung

Die amtliche Fassung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) wurde am 7.02.2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und löst nun schrittweise den Abschnitt 1 der VOL/A ab. Ein in Kraft treten der Verordnung im Bund wird für das Frühjahr 2017 erwartet. Bei den Ländern kann es etwas länger dauern.

Die Anpassung der nationalen Vorschriften bedeutet für die öffentlichen Auftraggeber, dass sie sich künftig auf strengere Vorgaben einstellen müssen. Da die Unterschwellenvergabeverordnung salopp gesagt nichts anderes ist, als die große Schwester des EU-Vergaberechts.

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