Fristen-im-Blick

Neue Strom- und/oder Gaslieferverträge für 2020? Behalten Sie die Fristen im Blick!

Wenn Ihre aktuellen Verträge Ende des Jahres auslaufen oder endlich gekündigt werden sollen, warten Sie nicht mehr, denn durch die gesetzlich vorgegebenen Fristen ist der Zeitrahmen vorgegeben.

Wie vermeide ich die Grundversorgung?

Vermeiden Sie die Gefahr der Grundversorgung Ihrer kommunalen Liegenschaften und minimieren Sie Druck durch ein kluges Zeitmanagement. Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, um entspannt und fristgerecht Ihre Energieversorgung zu gewährleisten.

Kennen Sie schon unseren monatlichen Marktreport zur Strompreisentwicklung oder zur Gaspreisentwicklung?

Verständliche Vergabeunterlagen für Kommunen und Landkreise

Besonderes Augenmerk gilt wie immer der Vorbereitung Ihres Vergabeverfahrens. Diese Phase bildet die Grundlage des kompletten Vorgangs und ist ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf bis hin zur Zuschlagserteilung. Erstellen Sie eindeutige und leicht verständliche Vergabeunterlagen, die es den Bietern ermöglichen ein Angebot abzugeben, das auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt ist. Unnötige Zuschläge oder Bieterfragen können so leicht vermieden werden. Hier entstandene Fehler können jedoch erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Verfahren haben.

Unser Tipp für Kommunen: Fristen der Energieausschreibung beachten

Beachten Sie als Kommune, Landkreis oder kommunales Unternehmen in jedem Fall die einzuhaltenden Fristen, die der Gesetzgeber Ihnen vorgibt (siehe auch unseren Blogbeitrag (Fristen Vergabeverfahren), als auch den individuellen Zeitaufwand Ihrer Verwaltungsgremien bezüglich Entscheidungsphasen und Beschlüsse.

Wir empfehlen spätestens ab Beginn der zweiten Jahreshälfte konsequent Ihre Energieausschreibungen( Stromausschreibung oder Gasausschreibung) ohne Verzögerung voranzutreiben.

>>>  Sie haben Fragen zur EnergieVergabe? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung zur kommunalen Ausschreibung <<<

Verzögerungen beeinflussen unweigerlich den Verlauf Ihres Verfahrens und können unter Umständen bedeuten, dass zum geplanten Lieferbeginn noch kein Vertragsabschluss stattgefunden hat, die Liegenschaften in die Grundversorgung fallen und damit ein erhöhter Kostenfaktor auf Sie zukommt.

first energy GmbH – Ihr Ansprechpartner für Kommunen, Städte und Gemeinde

Für eine optimale Beratung zum Thema der Energiebeschaffung, mit dem Ziel eines bestmöglichen Energiepreises und einem auf Sie zugeschnittenen Energieliefervertrag, abgewickelt in fristgerechter Zeit sind wir Ihr Ansprechpartner.

Sprechen Sie uns an! Wir bieten Ihnen neben der ganzheitlichen Durchführung des Vergabeverfahrens punktuelle Unterstützung & Beratung an, die auf Ihre Wünsche und Anforderungen ausgerichtet ist.

Mit first energy wird Ihre kommunale Energiebeschaffung fristgerecht, professionell und rechtssicher durchgeführt. 

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