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Jahresmeldung EEG- und KWKG-Umlage 2017

Jahresmeldung EEG- und KWKG-Umlage 2017

Mengenmeldung zur Jahresabrechnung der EEG-/KWKG-Umlage 2017 für Stromintensive Unternehmen noch bis 31.05.2018 möglich

Seit dem letzten Jahr erfolgt für Unternehmen mit einem Begrenzungsbescheid gem. der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen (EEG-Begrenzungsbescheid) die Abrechnung der EEG- und KWKG-Umlage nicht mehr über die „normale" Stromrechnung, sondern direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Hierzu mussten die betroffenen Unternehmen Anfang des letzten Jahres beim entsprechenden ÜNB (50Hertz, Amprion, TransnetBW oder TenneT) Prognosewerte abgeben, auf dessen Grundlage dann für 2017 Abschlagsrechnungen für die EEG-und KWKG-Umlage gestellt wurden.

Für die Jahresabrechnung sind die Unternehmen nun verpflichtet eine Jahresmeldung vorzunehmen.

Neben der Mitteilung der aus dem Netz bezogenen und verbrauchten Energiemengen muss dafür ein Wirtschaftsprüfertestat als Nachweis vorgelegt werden – und das bis zum 31.05.2018!

Gerne unterstützen wir Sie hierbei punktuell (bspw. bei der Erstellung der Unterlagen zur Testierung) oder vollumfänglich, sodass Sie Ihre Jahresmeldung fristgerecht vornehmen und gemäß den gesetzlichen Regelungen erfüllen können. Fragen Sie uns unverbindlich an! 

first energy ist seit über 15 Jahren bundesweit Ihr Partner für umfassende Energiedienstleistungen. Ob EnergieEinkauf, EnergieManagement, EnergieEinsparungen, EnergieEffizienz, EnergieErzeugung oder E-Mobilität – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
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