Bagatellgrenze-Energieaudit

Am Donnerstag, 27. Juni 2019 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (19/9769) abgestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag die Gesetzesänderungen an.

Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch werden künftig zum Teil von Energieaudits befreit (Bagatellgrenze). Im Gesetz wurde eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden eingeführt. Bei Unternehmen, die darunter fallen, reicht eine Art Mini-Audit.

Hintergrund dieser Änderungen ist, dass europäisches Recht an die bestehenden deutschen Regelungen angepasst werden soll. Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Da in 2015 die letzte Runde der Energieaudits ablief, steht bei vielen Unternehmen in 2019 das Wiederholungsaudit an. Die Erfahrungen aus den Energieaudits 2015 zeigte, dass ein Energieaudit gerade für kleine Unternehmen sehr kostenintensiv ist. Aus diesem Grund sind mit der Neuregelung nun ca. 2.800 Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden vom Energieaudit befreit. Insgesamt sind vom Energieaudit etwa 50.000 Unternehmen deutschlandweit betroffen.

Neben der Befreiung für energiesparsame Unternehmen wurden die Anforderungen an das Energieaudit verschärft. Mehr zu den neuen Anforderungen lesen Sie auch in unserem anderen Blogartikel "Energieaudit-2019-Bafa-Merkblatt-und-Leitfaden"

Sind Sie ein kommunales Unternehmen, lesen Sie unseren Blog "Energieaudit für kommunale Unternehmen" weiter.

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