Energieaudit 2019 – die zweite Auditierung steht in den Startlöchern

Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu KMU zählen, gemäß des Energiedienstleistungsgesetz ein Energieaudit durchführen. Um bei der nächsten Auditierung im Jahr 2019 auf alles gefasst zu sein, sollten Sie sich jetzt schon über die Rahmenbedingungen informieren, Ihre Auditierung vorbereiten und sich den passenden Dienstleister suchen.

Wann die Umsetzungsfrist der einzelnen Unternehmen endet, kann nicht allgemein gesagt werden und ist von den individuellen Zeitschienen der Unternehmen abhängig. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als 4 Jahre sein. Ausgangsdatum ist hierbei die Abschlussbesprechung des ersten Energieaudits. Daher kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei seinen Strichproben auch Nachweise zum ersten Energieaudit bei den einzelnen Unternehmen anfordern.

 Kurzum: Haben Sie Ihr Energieaudit am 10. Oktober 2015 abgeschlossen, muss das zweite Energieaudit zum 10. Oktober 2019 beendet sein.

Folglich gilt die 4-Jahres-Frist auch dann, wenn das erste Audit nach dem 5. Dezember 2015 durchgeführt wurde.

Neu gegründete Unternehmen und Unternehmen, die das erste Mal seit Ihrer Gründung nicht mehr zu KMU zählen, haben eine Übergangsfrist von 20 Monaten, da gerade am Anfang der Energieverbrauch nicht aussagefähig ist.

Es gibt zwar vom Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien und der adelphi consult GmbH Änderungsvorschläge in Richtung BAFA, jedoch ist davon auszugeben, dass die Rahmenbedingungen des Energieaudit 2015 weiterhin Bestand haben (http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_evaluierungsbericht.html).

Vorteile gibt es dafür bei Unternehmen, die sich einem Gruppenaudit nach Multi-Site-Verfahren angeschlossen haben. Hier können bis zu 10% des gesamten Energieverbrauchs ausgeschlossen werden. Somit ist es möglich ganze Unternehmen oder Unternehmensteil von dem Audit herauszunehmen.

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