energieaudit

Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für betroffene Unternehmen verpflichtend und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Ohne Auditnachweis sind Bußgelder von jährlich bis zu 50.000 € fällig. Dies gilt verpflichtend für alle Nicht-KMU's (Nicht klein- und mittelständische Unternehmen).





Viele Unternehmen stellen sich folgende Fragen zum Energieaudit:

Was ist ein Energieaudit?

Muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?

Wann muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?

Warum muss man ein Energieaudit wiederholen?

Wer ist vom Energieaudit freigestellt?

Welche Schritte sind zu beachten?

Was ist das Wichtige für die Planung und Durchführung eines Energieaudits?

Welche Kosten fallen bei einem Energieaudit an?

Welche neuen Bafa-Vorgaben gibt es?

Wer unterstützt beim Energieaudit?

Worin liegen die Vorteile einer externen Unterstützung für eine Energieaudit?


Der Reihe nach beantworten wir Ihre Fragen. Wollen Sie weitere Informationen haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und wir machen Ihnen ein Angebot.

Was ist ein Energieaudit? 

Energieaudits sind entsprechend der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) und dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vorgeschrieben und nach der DIN EN 16247-1 normiert.

Ein Energieaudit deckt die wesentlichen Energieflüsse im Unternehmen auf und identifiziert auf diese Weise Energieeffizienzpotenziale. Als Grundlage dient eine systematische Datenmessung. Die Ergebnisse werden festgehalten und Energieeinsparpotentiale aufgezeigt. Mögliche Energieeffizienzmaßnahmen auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden vorgestellt. Sie wollen wissen, was des Weiteren während eines Energieaudits passiert – fragen Sie uns unverbindlich an!

Muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen? 

Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G) verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen davon sind Nicht-KMU, die alternativ ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben und fortführen

Wann muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?

Mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) musste bis spätestens 5. Dezember 2015 erstmalig und dann alle vier Jahre erneut ein Energieaudit durchgeführt werden. Betroffen sind Nicht-KMU, die weder über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen.

Ihr Unternehmen hat erst kürzlich den Status eines Nicht-KMU angenommen? Gar kein Problem: Denn spätestens 20 Monate nach Erreichen des Nicht-KMU Status müssen Sie das Energieaudit durchgeführt haben.

Warum muss man ein Energieaudit wiederholen?

Das Energiedienstleistungsgesetz schreibt dies vor, weil ein Energieaudit stets nur eine Momentaufnahme ist. Die aktuellen Energiedaten werden erfasst, wie sich aber der Energieverbrauch und die eingesetzten Energieträger mit der Zeit verändern, lässt sich nur anhand eines Wiederholungsaudits feststellen. Ein Energieaudit ist abgesehen, von der Pflicht es durchführen zu müssen, auch sinnvoll und wirtschaftlich, denn es zeigt Einsparpotentiale auf und schafft Transparenz. Sie gewinnen Überblick über Ihre Energiedaten und legen den Grundstein für ein eigenes Energiemanagementsystem.

Wer ist vom Energieaudit freigestellt?

Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch werden künftig zum Teil von Energieaudits befreit (Bagatellgrenze). Im Gesetz wurde eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden eingeführt

Kommunale Unternehmen, die spezielle hoheitliche Staatsaufgaben übernehmen sind von der Energieauditpflicht befreit. Von dieser Ausnahme profitieren zum Beispiel Schulen oder Universitäten. Die BAFA nennt folgende Beispiel für hoheitliche / nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten:

Beispiele für hoheitliche / nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. Aufgaben:

  • Aufgaben aus den Bereichen Gefahrenabwehr, Polizei und Justiz,
  • Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasser- oder Abfallbeseitigung, soweit diese Aufgaben nicht nach dem jeweils einschlägigen Bundes- oder Landesrecht mit pflichtbefreiender Wirkung auf private Dritte übertragen werden können. Darauf, ob die Aufgabe tatsächlich übertragen wurde, kommt es nicht an.
  • Aufgaben staatlich finanzierter Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Kindergärten,
  • Aufgaben der Verwaltung gesetzlicher Systeme der sozialen Sicherheit unter staatlicher Kontrolle (z.B. gesetzliche Krankenkasse)


Welche Schritte sind beim Energieaudit zu beachten?

Zu Beginn eines Audits steht ein Auftaktgespräch, in dem alle wichtigen Fragen geklärt werden. Dem Auditor werden die energierelevanten Daten zur Verfügung gestellt. Alternativ werden die Daten durch den Auditor mit Ihrer Unterstützung erhoben. Es findet eine Begehung vor Ort statt, um alle energierelevanten Arbeitsabläufe zu verstehen. Mit Hilfe der gewonnenen Daten und Einblicke erstellt der Auditor seine Analyse und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Alle Ergebnisse des Audits werden im Energieauditbericht festgehalten.

Was ist das Wichtige für die Planung und Durchführung eines Energieaudits?

Eingeplant werden sollte ein EnergieAudit im Vier-Jahres-Rhythmus, damit keine Strafgelder der BAFA drohen. Für die Dresselhaus GmbH haben wir die Energie- und Verbrauchsströme der letzten Jahre ihrer bundesweiten Standorte erfasst, dargestellt und analysiert. Darauf aufbauend wurden dann für sie Maßnahmenpläne als Grundlage der ständigen Verbesserung der EnergieEffizienz erstellt. Im EnergieAuditbericht bündelten wir dann, auf rund 60 Seiten die aufbereiteten Grafiken und Analysen und legten die Einsparpotentiale der Geschäftsführung der Dresselhaus GmbH dar.

Was kostet ein Energieaudit?

Die Kosten für ein Energieaudit sind abhängig von der Größe des Unternehmens und der Komplexität des Audits. Die Kosten für ein Energieaudit liegen durchschnittlich zwischen 4000 € und 15.000 €.Beispielsweise müsste ein Unternehmen mit einem Standort und geringer Komplexität, z.B. ein Dienstleistungsunternehmen mit ca. 5000 € rechnen. Für große Industriebetriebe mit vielen Standorten können hingegen 15.000 € oder mehr anfallen. Die genauen Kosten ermittelt Ihnen gerne Ihr Energiedienstleister first energy.

Welche neuen BAFA-Vorgaben gibt es? 

Im Vergleich mit dem Energieaudit zu 2015 haben sich für die Folgeaudits folgende Bereiche geändert:

  • Strukturelle Anpassungen/Änderungen des Energieauditberichts im Energieaudit nach EN 16247
  • Pflicht zur Durchführung eines detaillierten Auftaktgesprächs mit Protokoll
  • Umfangreichere Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen mit Multi-Site-Verfahren
  • Veränderungen betreffend der anzufertigenden Energieflussdiagramme sowie des Datennachweises.
  • Ausweitung der Darstellungsformen der Energiebilanz: alle Standorte müssen separat erfasst und energetisch mit Lastgangprofil dargestellt werden
  • Hilfestellungen zur Interpretation der 90%-Regeln, bezüglich des zu begründenden Energieverbrauchs: Standorte, die weniger als 10% des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen, können vom Energieaudit ausgenommen werden, zunächst müssen aber alle Daten erfasst werden
  • Neue tabellarische Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen
  • Änderung der Kriterien zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen: Die Amortisationszeit gilt als nicht mehr geeignet für Energieeffizienzvorhaben. Es werden ausführlichere und mathematische Belege für Energieeinsparungen verlangt, die durch die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erzielt werden sollen: z.B. Einbezug der Energiepreissteigerung, Kapitalmarktkosten, die Lebensdauer der Geräte, Vergleich der Wartungskosten, aber auch Änderungen in der Produktivität sowie Demontagekosten für Altanlagen sowie Schadstoffrückbau und Entsorgung usw.
  • Erhöhte Anforderungen für die Rangfolge der geplanten Effizienzmaßnahmen sowie Umsetzungspläne
  • Geänderte Anforderungen an Kennzahlen: Bildung und Bewertung von geeigneten Energieleistungskennzahlen an den Standorten
  • Genauere Forderungen an die Dokumentation der eingesetzten Querschnittstechnologien
Kundenstimme

 „An unseren deutschen Standorten der häussermann Gruppe hat first energy den Aufbau eines zertifizierten Energiemanagementsystems unterstützt. Die first energy GmbH hat unter anderem eine Energieverbrauchsanalyse, eine energetische Bewertung sowie die Entwicklung der Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt. Die EnergieExperten gehen in jeder ihrer Tätigkeiten professionell vor und sind jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner für unsere Fragen. Durch die Kooperation konnten wir unsere Energieangelegenheiten regeln und haben unsere Energie im Griff."


Geschäftsführerin Dagmar Stribel, häussermann Gruppe

Wer unterstützt beim Energieaudit?

first energy ist seit 2001 am Energiemarkt aktiv und unterstützt Kunden bundesweit.

Da die Energieaudits in der zweiten Jahreshälfte erwartungsgemäß ansteigen, lohnt es sich schon heute, einen passenden Dienstleister zu suchen, der den Weg hin zu einem erfolgreichen Energieaudit begleitet. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an!

Worin liegen die Vorteile einer externen Unterstützung für eine Energieaudit?

Mit first energy hat das Unternehmen einen unabhängigen Dritten mit neutraler Sicht als Unterstützung. Zudem setzen Sie mit dem EnergieAudit gemäß 16247-1 einen guten Start­punkt für eine spätere Einführung eines EnergieManagementsystems nach ISO 50001. Sie müssen darüber hinaus kein eigenes Personal aufwändig schulen und finden alles Energiewissen kompakt zusammengefasst in den Mitarbeitern von first energy. 

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Energieaudit!

Ob Sie ein Energieaudit durchführen möchten oder Unterstützung bei der Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems benötigen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei allen Fragen zum Energieaudit und Energiemanagement kompetent zur Seite. Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Angebot.