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Energieaudit 2019: Änderung Energiedienstleistungsgesetz - Clusterverfahren!

Energieaudit-Clusterverfahren

UPDATE: Gesetz ist beschlossen. Hier alle wichtigen Informationen zur EDL-G Novelle. Alle vier Jahre steht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit an. Nun ist es 2019 wieder so weit: Alle Unternehmen in Deutschland, die kein KMU sind, müssen fristgerecht ein Energieaudit nachweisen. Bußgelder in der Höhe von 50.000 Euro darf das BAFA bei Nicht-Einhaltung verhängen. Ob Sie von der Auditpflicht betroffen sind, klären wir gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zum EnergieAudit. Sind Sie betroffen? 

Neues Energiedienstleistungsgesetz tritt bald in Kraft

Die Weiterentwicklung der verpflichtenden Energieaudits wird derzeit von der Bundesregierung geplant: Der Referentenentwurf vom 01.03.2019 zur Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nach Stellungnahme des Bundesrates im parlamentarischen Verfahren. Es ist zu erwarten, dass das neue Energiedienstleistungsgesetz am 01.07.2019 in Kraft tritt.

Was bedeutet das neue Energiedienstleistungsgesetz für mein Unternehmen bezüglich Clusterung/Stichproben von Standorten?

Die Clusterregelung Energieaudit 2019

Zukünftig besteht das bisher praktizierte sogenannte Multi-Site-Verfahren in der Form nicht mehr. Das Multi-Site Verfahren erlaubte es in 2015 Unternehmen mit vielen Standorten, gleichartige Standorte zu clustern. Dadurch wurden die notwendigen Begehungen erheblich reduziert. Für 2019 ist es wichtig zu wissen, dass das Multi-Site Verfahren nun extrem verschärft worden ist: Die Entscheidung, ob oder, ob nicht geclustert werden darf, obliegt dem BAFA. Produktionsunternehmen und Unternehmen ohne eindeutige und einheitliche Filialstruktur (genannt werden explizit Krankenhäuser, aber auch Hotelbetriebe unterschiedlicher Infrastrukturen) wird künftig grundsätzlich die Anwendung des Clusterverfahrens verwehrt. Daraus ergibt sich, dass für jeden einzelnen Standort ein Energieaudit durchzuführen ist. Im Ergebnis: Die Clusterung ist noch möglich, allerdings nur bei absolut identischen Filialstrukturen!

>>> Fragen zur Clusterbildung oder zum Multi-Site-Verfahren? Erstberatung unserer EnergieAudit-Experten nutzen! <<<

Warum nicht gleich ein Energiemanagement nach ISO 50001 einführen?

Durch die Änderungen am Clusterverfahren des Energieaudits durch das neue Energiedienstleistungsgesetz wird ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 für Unternehmen attraktiver, da dort das Multi-Site-Verfahren „Stichprobe aus Standorten mit sehr ähnlichen Prozessen/Tätigkeiten" (z. B. eine Kette von Franchise-Läden oder ein Netzwerk an Bankfilialen)* Bestand haben wird. Das bedeutet, dass bei einem Energiemanagement nach ISO 50001 nicht alle Standorte bei der Zertifizierung begangen werden müssen, sondern man gleichartige Standorte clustern kann. Dadurch wird das Energiemanagement in einigen Fällen zu einer kostengünstigeren Alternative zu einem Energieaudit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in diesen Bereichen analysieren wir Ihre individuelle Ausgangssituation und stellen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme inkl. Kosten- und Aufwandsbetrachtung gegenüber. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie durch uns Ihre Daten prüfen!

Warum sollte ich schon jetzt einen Energiedienstleister beauftragen?

Da die Energieaudits in der zweiten Jahreshälfte erwartungsgemäß ansteigen, lohnt es sich schon heute, einen passenden Dienstleister zu suchen, der den Weg hin zu einem erfolgreichen Energieaudit 2019 begleitet. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir unsere Rabattaktion bis Ende Juni verlängert. Bei uns erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf Ihr Energieaudit 2019, wenn Sie sich bis zum 30. Juni melden. Nutzen Sie den Rabatt und gehen Sie gelassen in Ihr Energieaudit.

first energy, Ihr EnergieExperte kennt alle Rahmenbedingungen, bereitet Ihre Auditierung vor, behält den Überblick und steht Ihnen stets als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. So können Sie gemeinsam mit first energy Ihre Datenerfassung auf Vordermann bringen, Strukturen verbessern und Analysen bereitstellen. Damit auch Sie erfolgreich Ihr Energieaudit durchlaufen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Energiedienstleister.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen Energiethemen, sodass wir Ihnen bei Bedarf auch hinsichtlich Energiemanagement, Nachhaltigkeitsmanagement und EnergieEinkauf zur Seite stehen können. Sprechen Sie uns unverbindlich an und wir schauen uns Ihre Situation an.

*Quelle: IAF MD 1:2018 - Verbindliches IAF-Dokument für die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen in Organisationen mit mehreren Standorten

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