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Aufgrund einiger Neuigkeiten bzgl. der Insolvenz, möchten wir Sie hiermit über den aktuellen Stand informieren.

Nach einem Wechsel in der Geschäftsführung wurde in der Zwischenzeit der eigene Insolvenzantrag zurückgezogen und damit das erste vorläufige Insolvenzverfahren beendet. Damit endet auch das Amt des bis dato zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann.

Auf Antrag von mehreren Gläubigern wurde, aufgrund von Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe, ein neues Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Heilbronn angeordnet und der Rechtsanwalt Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Den Beschluss finden Sie hier, die Berufung des vorläufigen Insolvenzverwalters können Sie hier einsehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter plant ein vereinfachtes Vorgehen bei der Forderungsanmeldung. Demnach werden die Endabrechnungen bis Anfang Mai durch einen Dienstleister an die Kunden gesendet. Zahlungen sowie sonstige offene Forderungen sind dabei auf folgendes Konto zu zahlen:

RA Michael Pluta als vorl. Insolvenzverwalter
THK DEG
IBAN: DE67 6307 0024 00484212 39
Deutsche Bank Ulm

Gläubigern der DEG wird dann Mitte Mai vorgefertigte Forderungsanmeldungen zugesandt, die zur Tabelle angemeldet werden können. Mit einem PIN auf der Forderungsanmeldung können Gläubiger den Vorschlag ohne weitere Unterlagen und Nachweise auf einem entsprechenden Portal der PLUTA Rechtsanwalts GmbH anmelden. Jeder Kunde kann aber selbst entscheiden, von diesem Verfahren abzuweichen und seine eigene Forderungsanmeldung vorzunehmen.

Jeweils aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Homepage der DEG (https://info.deutsche-energie.de).

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